Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Ganz sicher dank kompletter Risiko-Abdeckung

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Ganz sicher dank kompletter Risiko-Abdeckung

Sie möchten sich als Hausverwalter, Facility Manager, Immobilienmakler oder Immobiliensachverständiger vor Schadenersatzansprüchen Dritter absichern?


Mit unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllen Sie auch die seit Mitte 2018 gültige gesetzlich verankerte Versicherungspflicht für gewerbliche Immobilienverwalter (§34c Gewerbeordnung) und schützen sich vor einer Vielzahl von Haftungsansprüchen durch Eigentümer und Mieter. Außerdem erhalten Sie einen umfassenden Schutz, der speziell auf die Bedürfnisse von Hausverwaltern zugeschnitten ist. Sichern Sie Ihre berufliche Existenz und gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden durch einen soliden Versicherungsschutz.


Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vorteile

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Allrisk-Versicherung

Bei unserer Vermögensschadenhaftpflicht ist alles versichert, was durch Sie vertraglich nicht explizit ausgeschlossen wurde: Sie profitieren also von einem nahezu vollumfänglichen Versicherungsschutz.

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Passiver Rechtsschutz

Mit unserem inkludierten passiven Rechtsschutz profitieren Sie von einer kostenlosen Anspruchsprüfung: Im Schadenfall prüft Ihre Versicherung eine mögliche Haftung und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab.

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Beitragsfreie Mitversicherung

Arbeiten in Ihrem Unternehmen mehrere Mitarbeiter, dehnt sich der Haftungsumfang automatisch und ohne Zusatzbeitrag auf alle Festangestellten aus.


Gut zu wissen: Die Mindestversicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht liegt bei 500.000 Euro je Schadenfall und bei insgesamt 1 Million Euro für alle Schadenfälle pro Versicherungsjahr.



Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags wird individuell durch die Anzahl Ihrer verwalteten Wohn- und Gewerbeeinheiten, den Mietwert bzw. die Mieteinnahmen, den Jahresumsatz sowie durch die Anzahl Ihrer festen und freien Mitarbeiter beeinflusst.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Als Immobilienverwalter einer Wohnanlage mit 20 Mietparteien übersehen Sie bei der Nebenkostenabrechnung eine wichtige Umlagepositition. Durch diesen Fehler entstehen dem Gebäudeeigentümer unbeabsichtigt Mehrkosten von 15.000 Euro. Ohne eine Vermögensschadenhaftpflicht müssten Sie diese Summe aus eigener Tasche zahlen ‒ eine finanzielle Belastung, die Ihre berufliche Existenz gefährden könnte.

Genau für solche Szenarien bietet unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einen umfassenden Schutzschild. Sie deckt nicht nur die entstehenden Kosten ab, sondern prüft auch die Ansprüche und vertritt Sie rechtlich ‒ und das rund um die Uhr.

Unser Tipp: Sichern Sie sich noch heute gegen kostspielige Vermögensschäden ab und lassen Sie sich von uns passgenau zu Ihrem Bedarf beraten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist ideal für Haus- und Grundstücksverwalter, Facility-Manager, Immobilienmakler, Immobiliensachverständige, Gutachter, Berater und Immobilienbewerter.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Deckung

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Vor diesen Risiken ist Ihr Unternehmen durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geschützt:

  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche
  • Vertragliche Haftpflichtansprüche
  • Verzugsschäden
  • Vertrauensschäden
  • Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrecht
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Sichern Sie jetzt Ihr Unternehmen mit unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab.

Wir sind gerne persönlich für Sie da. Anruf oder E-Mail genügt!

Tel 06151 36092-10
immobilienwirtschaft@kloeber-vm.de

Noch etwas unklar?

Häufig gestellte Fragen zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung, die beispielsweise Hausverwalter vor finanziellen Folgen schützt, die durch berufliche Fehler oder Versäumnisse entstehen können. Sie deckt sogenannte "reine Vermögensschäden" ab, also Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind.

Konkret bedeutet das:

  • Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund von Fehlern oder Versäumnissen in der beruflichen Tätigkeit entstehen.
  • Sie übernimmt die Kosten für berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
  • Sie deckt sowohl die Schadensersatzzahlungen als auch die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen.

Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Hausverwalter dringend empfehlenswert, in vielen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Hier die Details:

Hausverwalter:

  • Seit dem 1. August 2018 ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter gesetzlich vorgeschrieben (§ 34c Gewerbeordnung).
  • Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro pro Versicherungsfall und 1 Million Euro pro Jahr.

Weitere Berufsgruppen:

  • Immobilienmakler
  • Facility Manager
  • Immobiliensachverständige
  • Bauträger
  • Projektentwickler

Gründe für die Notwendigkeit:

  • Hohes finanzielles Risiko: Fehler können zu erheblichen Schadensersatzforderungen führen.
  • Komplexität der Aufgaben: Viele Tätigkeiten bergen ein hohes Fehlerpotenzial.
  • Rechtliche Sicherheit: Schutz vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen.
  • Vertrauensbildung: Kunden fühlen sich sicherer, wenn der Dienstleister versichert ist.

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist somit ein essenzieller Baustein für die finanzielle Absicherung und den Schutz der beruflichen Existenz in der Immobilienbranche.

Welche Schäden deckt die Versicherung ab?

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt in der Regel reine Vermögensschäden ab, die Dritten durch fehlerhafte Berufsausübung entstehen, wie z.B.:

  • Fehler bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Versäumte Fristen bei Kündigungen oder Vertragsabschlüssen
  • Falsche Beratung bei Immobilienverkäufen

Ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Für viele Immobilienverwalter ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben, insbesondere wenn sie eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung benötigen.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Die Deckungssumme sollte an den individuellen Bedarf angepasst werden. Üblich sind Summen zwischen 100.000 und mehreren Millionen Euro. Es empfiehlt sich, dies mit einem Versicherungsexperten zu besprechen.

Welche Zusatzleistungen können sinnvoll sein?

Mögliche sinnvolle Ergänzungen sind:

  • Schutz bei Verlust von Dokumenten oder Daten
  • Abdeckung von Eigenschäden
  • Nachhaftung nach Beendigung der Tätigkeit

Was ist bei der Wahl des Versicherers einer Vermögensschadenhaftpflicht zu beachten?

Achten Sie auf:

  • Spezialisierung auf Ihre Branche
  • Flexibilität bei der Anpassung des Versicherungsschutzes
  • Kundenservice und Schadenregulierung
  • Preis-Leistungs-Verhältnis

Kann ich meine bestehende Versicherung optimieren?

Ja, es ist ratsam, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Geschäftsumstände anzupassen. Ein Versicherungsmakler kann dabei helfen, Deckungslücken zu identifizieren und zu schließen.

Wie gehe ich im Schadenfall vor?

Im Fall eines möglichen Vermögensschadens ist ein schnelles und strukturiertes Vorgehen entscheidend. Folgen Sie diesen Schritten:

  • Den Versicherer umgehend informieren
  • Alle relevanten Unterlagen bereitstellen
  • Keine Schuldanerkenntnisse ohne Rücksprache mit dem Versicherer abgeben
  • Mit dem Versicherer bei der Schadenregulierung kooperieren

Es ist ratsam, alle Gespräche und Korrespondenzen, die im Zusammenhang mit dem Schadenfall stehen, sorgfältig zu dokumentieren. Dies schafft Transparenz und kann in späteren Phasen der Schadensabwicklung von großem Nutzen sein. Bewahren Sie stets Ruhe und handeln Sie professionell – ein besonnenes Vorgehen kann oft dazu beitragen, den Schaden zu begrenzen und eine sachliche Lösung zu finden. Sollte die Situation es erfordern, kann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein. Sprechen Sie dies jedoch unbedingt vorher mit Ihrem Versicherer ab, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Nach erfolgter Schadenmeldung übernimmt Ihr Versicherer die Führung des Falles. Er wird den Sachverhalt gründlich prüfen und Sie über die nächsten Schritte informieren. Basierend auf seiner Einschätzung wird der Versicherer entscheiden, ob die gegen Sie gerichtete Forderung berechtigt ist und in welcher Höhe gegebenenfalls eine Entschädigung gezahlt wird. Sollten sich Forderungen als unberechtigt erweisen, wird der Versicherer diese in Ihrem Namen abwehren und Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen schützen. Dieser umfassende Prozess unterstreicht den Wert einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die nicht nur finanzielle Absicherung bietet, sondern auch aktiv Ihre Interessen vertritt.

Wie unterscheidet sich die Versicherung für Hausverwalter und Immobilienmakler?

Während die Grundstruktur der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Hausverwalter und Immobilienmakler ähnlich ist, gibt es tatsächlich einige wichtige Unterschiede im Versicherungsumfang aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeitsfelder und Risiken:

Unterschiede im Versicherungsumfang

Immobilienmakler:

  • Fokus auf Vermittlungstätigkeiten und Beratung bei Kauf/Verkauf
  • Abdeckung von Risiken wie Mehrfachvermittlung oder fehlerhafte Wertermittlung
  • Schutz bei falschen Auskünften über Immobilienzustand oder Grundstückswert

Hausverwalter:

  • Umfassenderer Schutz aufgrund vielfältiger Verwaltungsaufgaben
  • Abdeckung von Risiken bei der laufenden Immobilienverwaltung
  • Schutz bei Fehlern in Nebenkostenabrechnungen oder Mietverträgen
  • Absicherung bei Versäumnissen in der Instandhaltung oder bei Renovierungen

Spezifische Risiken und Deckungen

Für Immobilienmakler:

  • Schutz bei fehlerhaften Gutachten oder Exposés
  • Absicherung bei Fristversäumnissen im Verkaufsprozess
  • Deckung bei Fehlern in der Bonitätsprüfung von Käufern

Für Hausverwalter:

  • Schutz bei Fehlern in der Buchhaltung und im Finanzmanagement
  • Absicherung bei Versäumnissen in rechtlichen Angelegenheiten (z.B. Kündigungen)
  • Deckung bei Fehlern in der Beauftragung und Überwachung von Dienstleistern

Zusätzliche Aspekte

  • Hausverwalter benötigen oft höhere Deckungssummen aufgrund des größeren Verwaltungsumfangs
  • Immobilienmakler, die auch als Immobiliardarlehensvermittler tätig sind, benötigen eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung mit spezifischen Mindestdeckungssummen.

Sowohl Hausverwalter als auch Immobilienmakler sollten ihre individuellen Risiken sorgfältig analysieren und ihre Versicherung entsprechend anpassen, um einen optimalen Schutz zu gewährleisten.

Klöber Versicherungsmakler GmbH

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Haftungssicherheit

Dieses Unternehmen wird von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte betreut und beraten.